Sonntag, 20.05.2012
 

Investmentsparen

Bei der Suche nach Möglichkeiten der Altersvorsorge stößt man unter anderem auch auf das Thema Investmentsparen. Darunter versteht man die Einzahlung in Investmentfonds in Form eines Einmalbeitrages, eines monatlichen Sparplanes oder einer Kombination aus beidem.

Das monatliche Ansparen (Sparplan), indem ein bestimmter Betrag vom Anleger in die von ihm auswählten Investmentfonds investiert wird, ist für den Vermögensaufbau besonders gut geeignet.

Besonders durch den so genannten “Cost-Average-Effekt” genießt der monatliche Investmentsparplan eine hohe Attraktivität. Wichtig dabei ist, dass bei Investitionen in Aktien- und Investmentfonds von einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont ausgegangen werden sollte, um ggf. Kursschwankungen bzw. Kurseinbrüche nicht zwingend realisieren zu müssen, sondern eher “aussitzen” zu können.

Bei nötiger kurzfristiger Verfügbarkeit ist eine Geldanlage in Aktienfonds nicht zu empfehlen, da schwankende Kurse zu einem Verlust führen können!

Im Allgemeinen ist beim Aufbau einer Altersvorsorge zu empfehlen, einen kontrollierten Vermögensaufbau mit reduziertem Risiko anzustreben. Eine Strategie, die auf kurzfristige Gewinne bei erhöhtem Risiko setzt, gewinnt nicht immer!

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. versteht sich als langfristiger Partner zum Aufbau einer lukrativen Altersvorsorge und verfolgt dabei das Ziel eines kontinuierlichen Vermögensaufbaus. Um dies zu erreichen, legt die ATLANTICLUX in ihren angebotenen Anlagestrategien ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis zu Grunde. Gleichzeitig werden diese aktiv gemanagt und sind zum Teil mit einer dynamischen Kapital- und Gewinnsicherung ausgestattet.

Damit schaffen Sie den Spagat zwischen attraktivem Vermögensaufbau und gleichzeitiger Sicherung Ihres Vermögens. Die Geldanlage in Investment- und Aktienfonds bringt, langfristig gesehen, meist höhere Renditechancen als andere Anlageformen.

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Cost-Average-Effekt

Besonders bei langfristig angelegten Sparformen in Investment- und Aktienfonds bzw. Anlagestrategien, profitieren Sie, aufgrund des regelmäßigen Erwerbs von Anteilen, von schwankenden Kursen!

Zum Investitionszeitpunkt (z.B. monatlich) erwerben Sie zum aktuellen Kurs Anteile der Anlagestrategie. Sinkt der Kurs während der Laufzeit, erhalten Sie bei Erwerb zu niedrigen Preisen mehr Anteile und profitieren beim späteren (Wieder-)Anstieg des Kurses. Es ist bei längeren Laufzeiten üblich, dass Kurse durch Marktschwankungen variieren. Besonders niedrige Kurse bzw. starke Kurseinbrüche sind in einem länger anhaltenden Sparprozess die gewinnbringendsten Zeiten. Hier eine beispielhafte Darstellung:

Durch die ratierliche Ansparung erzielen Sie einen “Durchschnittspreis” und reduzieren dadurch gleichzeitig das Kursrisiko – dies nennt man “Cost-Average-Effekt”.

Zugleich wird das Risiko einer Fehlinvestition durch den monatlichen Erwerb von Anteilen aufgrund eines Investitionszeitraums von mehreren Jahren oder Jahrzehnten, gegenüber dem einmaligen Kauf von Anteilen eines bestimmten Investmentfonds, minimiert.

Mit dieser Methode können Sie auch bei der Fondsgebundenen PrivatRente der ATLANTICLUX profitieren. Einige Anlagestrategien der ATLANTICLUX verfügen über eine dynamische Kapital- und Gewinnsicherung, die Ihnen den höchsten Anteilspreis für alle in der Ansparphase erworbenen Anteile als gesicherten Anteilspreis zum Ende der Laufzeit garantiert, auch wenn der tatsächliche Anteilspreis zum Ende der Laufzeit niedriger als der gesicherte Anteilspreis ist..
Dadurch können Sie nur gewinnen!

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Riesterzulage / Riesterförderbetrag (ATLANTICLUX RiesterRente)

Die ATLANTICLUX RiesterRente ist von der Zertifizierungsbehörde für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) überprüft und zertifiziert worden.

Dadurch sind die Voraussetzungen gegeben, dass jeder Kunde der ATLANTICLUX RiesterRente die beantragte Riesterzulage entsprechend seiner Besparung erhält.

Die Höhe der Zulagen ist auf folgende Beträge maximiert:

ATLANTICLUX Übersicht Förderungen

Die maximale Förderung erhalten Sie, wenn Sie in Ihre ATLANTICLUX RiesterRente mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ansparen. Zur Ermittlung des Betrages für die maximale Förderung, gibt es ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags.

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. hat für ihre Kunden ein so genanntes “Aktives Zulagenmanagement” eingeführt, mit dem sie die optimale Beitragshöhe der ATLANTICLUX RiesterRente überwacht und ggf. bis zu vier Mitteilungen bzw. Erinnerungen an die Zulageberechtigten versendet.

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Mindesteigenbeitrag (ATLANTICLUX RiesterRente)

Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, den der unmittelbar Förderberechtigte einer RiesterRente in seinen Vertrag einbezahlen muss, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Förderbetrages, ist das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. Das Einkommen des Ehepartners wird nur herangezogen, wenn dieser zu dem Personenkreis der mittelbar Förderberechtigten gehört.

Anhand des folgenden Beispiels sehen Sie die Berechnungsschritte zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrages der ATLANTICLUX RiesterRente:

ATLANTICLUX Schema zur Ermittlung des Mindestbeitrags

Besonders durch die Riester-Förderungen erhält Ihre ATLANTICLUX RiesterRente einen zusätzlichen “Rendite-Kick”, da Sie je nach Familienstand, Einkommen und Anzahl der Kinder eine sehr hohe Förderquote erreichen können!

Der Mindesteigenbeitrag gilt nur für die unmittelbar Förderberechtigten einer RiesterRente ist nicht zu verwechseln mit dem Mindestbeitrag, der nur für die mittelbar Förderberechtigten gilt.

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Unmittelbar Förderberechtigte (ATLANTICLUX Riester-Rente)

Personen, die zu dem Personenkreis der unmittelbar Förderberechtigten einer RiesterRente zählen, haben die Möglichkeit, bei Abschluss eines Riestervertrages die Riesterzulage zu beantragen. Dazu müssen sie zu folgende Voraussetzungen erfüllen (geregelt in § 10a EStG):

Unmittelbar zulagenberechtigter Personenkreis
Erwerbstätige / in Beschäftigung stehende Personen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker, Mitglieder der Künstlersozialkasse),
  • geringfügig Beschäftigte (bis 400 EUR) bei Verzicht auf die Versicherungs-freiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers (derzeit pauschal: 15%) vom Arbeitnehmer um 4,6% auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,6%) aufgestockt wird,
  • Pflichtversicherte Landwirte,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
  • Amtsträger

(Derzeit) nicht erwerbstätige / in Beschäftigung stehende Personen:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld (auch wenn durch die Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen die Zahlungen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld,
  • ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterzulage. Selbst wer keinen Anspruch auf ALG-II hat, weil er zu hohes Vermögen hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und ist somit zulagenberechtigt),
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen,
  • Kindererziehende (wenn sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben).

Nicht zulagenberechtigter Personenkreis

Die nachfolgende Liste beinhaltet den Personenkreis, die keine Riesterzulage erhalten können:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
  • Pflichtversicherte von berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Rechtsanwälte, Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Architekten, usw.),
  • geringfügig Beschäftigte (bis 400 EUR), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge
  • aufstocken,
  • Altersrentner,
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • nicht rentenversicherungspflichtige Studenten.
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Mittelbar Förderberechtigte (ATLANTICLUX RiesterRente)

Als mittelbar förderberechtigt gelten Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten, die einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Dieser Personenkreis kann ebenfalls eine ATLANTICLUX RiesterRente abschließen und Riesterzulage beantragen.
Die Voraussetzung ist, dass der mittelbar Zulageberechtigte nicht selbst zu dem unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört, nicht dauernd vom Partner getrennt lebt und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 79 Satz 2 EStG).

Neu:
Seit dem 01.01.2012 muss die ATLANTICLUX RiesterRente des Ehepartners mit einem Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr bespart werden, damit die Voraussetzungen für den Erhalt der Riesterzulagen erfüllt sind (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung). Dieser so genannte Mindestbeitrag darf nicht unterschritten werden, da sonst kein Anspruch auf sämtliche für den Vertrag beantragten Riesterzulagen besteht (ggf. auch alle Kinderzulagen)!

Bis zum 31.12.2011 waren für den Vertrag des mittelbar Zulageberechtigten keine eigenen Beiträge erforderlich (§ 79 Satz 2 EStG in der bis 31. Dezember 2011 geltenden Fassung).

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Mindestbeitrag (ATLANTICLUX RiesterRente)

Der Mindestbeitrag zur Riesterrente wurde zum 01.01.2012 eingeführt und gilt bei allen Riesterverträgen von mittelbar zulageberechtigten Personen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 EUR pro Jahr und ist nicht mit dem Mindesteigenbeitrag zu verwechseln.

Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, ist die Zulagenberechtigung nicht gegeben. Es wird keine Riesterzulage gewährt – auch nicht anteilig! Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie auf Ihren Vertrag als mittelbar Zulageberechtigter den Mindestbeitrag von 60 EUR in Ihrer ATLANTICLUX RiesterRente nicht unterschreiten

Der als Sonderausgabenabzug steuerlich anrechenbare Höchstbetrag von 2.100 EUR pro Jahr, wird um den Mindestbeitrag erhöht und beträgt somit ggf. 2.160 EUR.

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Berufseinsteigerbonus (ATLANTICLUX RiesterRente)

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Riesterzulage in Höhe von 200 EUR und wird Ihrer ATLANTICLUX RiesterRente gutgeschrieben, sofern bei Vertragsbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und der Bonus bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde. Eine gesonderte Antragstellung für die Inanspruchnahme des Berufseinsteigerbonus ist nicht erforderlich!

Besonders für junge Menschen ist es wichtig, frühzeitig mit dem Aufbau ihrer Altersvorsorge zu beginnen, da durch die lange Laufzeit mit weniger Beiträgen ein stattliches Kapital angespart werden kann. Durch den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 EUR werden Riestersparer zusätzlich gefördert – die ATLANTICLUX RiesterRente wird noch attraktiver!

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FWU Payment Services GmbH

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist international tätig.  Um allen Kunden eine zentrale Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die Landesgrenzen hinaus sicher und kostenlos zu gewährleisten, übernimmt die FWU Payment Services GmbH mit Sitz in München treuhänderisch die Durchführung aller Zahlungsaufträge. Dieser Service ist für Sie als Kunde der ATLANTICLUX selbstverständlich kostenlos.

Die FWU Payment Services GmbH ist Ihr direkter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs Ihres Versicherungsvertrages. Sie erreichen die FWU Payment Services GmbH unter der E-Mail-Adresse: premium@fwugroup.com oder telefonisch unter 089-748588-88.

ATLANTICLUX Übersicht Zahlungsverkehr

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Investmentfonds

Ein Investmentfonds ist ein Portfolio von Aktien, Anleihen etc., das von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) geführt, bei einer Depotbank verwahrt und von einem Fondsmanager verwaltet wird. Das Kapital bzw. die Einlagen der Anleger werden dabei als Sondervermögen der KAG geführt. Dies stellt eine Unabhängigkeit zur Solvenz der KAG und somit zur Sicherheit der Einlagen dar, da die KAG keinen direkten Zugriff auf dieses Anlagevermögen hat. Bei eventueller finanzieller Schieflage der KAG sind die Einlagen der Kunden von einer drohenden Insolvenz nicht berührt. Jeder Investmentfonds verfolgt nach seinem festgelegten Anlagezielen den Grundsatz bei vorgegebenem Risikoprofil maximale Erträge zu erwirtschaften.

Ein Investmentfonds ist ein Zusammenschluss von mehreren Anlegern, die mit unterschiedlich hohen Beträgen an einer Investition beteiligt sein möchten. Ein Investmentfonds bietet somit jedem Anleger die Möglichkeit, mit kleinen Beträgen an den finanziellen Entwicklungen von unterschiedlichen Unternehmen beteiligt zu sein.
Durch ein breitgefächertes Portfolio an Aktien und Anleihen (Diversifikation) wird dabei das Anlagerisiko gestreut und dadurch minimiert. Investmentfonds werden im Investmentgesetz (InvG) gesetzlich reguliert.

In den Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. werden durch den Investmentselektionsprozess der PREMIUM SELECT LUX S.A. eine Vielzahl von Investmentfonds gemanagt. Das Auswahlverfahren ergibt nach den entsprechenden Vorgaben eine Rangliste von Investmentfonds. Die Fondsallokation wird dabei monatlich neu aufgestellt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. als Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfolgt in den Anlagestrategien durch die Diversifikation den nachhaltigen Vermögensaufbau bei gleichzeitiger Risikominimierung und -streuung.

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Maximum Drawdown

Als Maximum Drawdown wird der maximal kumulierte Verlust innerhalb eines betrachteten Anlagezeitraums bezeichnet, der dadurch entstanden wäre, wenn zum schlechtesten Zeitpunkt (Höchstkurs) investiert und zum schlechtesten Zeitpunkt (Tiefstkurs) innerhalb dieser Periode verkauft worden wäre. Diese Kennzahl ist mit dem Begriff Volatilität sehr eng verwandt und wird für die Einschätzung eines, in dem Investmentmanagementprozesses der Anlagestrategien der ATLANTICLUX, zur Auswahl stehenden Investmentfonds herangezogen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass je größer der Maximum Drawdown ist, desto volatiler und somit spekulativer ist die Kapitalanlage.

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BIC – Bank Identifier Code

Beim BIC (Bank Identifier Code) handelt es sich um eine von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) festgelegte international gültige Bankleitzahl. Die seit 2008 schrittweise Umsetzung der SEPA-Überweisung bei Finanzinstituten, löst die Bankleitzahl in dem bislang bekannten Format ab.

Die Anzahl des gewohnten Formats der Bankleitzahl betrug in Deutschland bislang acht Dezimalstellen. Zukünftig hat die BIC in Deutschland ebenfalls acht stellen, kann jedoch optional mit drei Zusatzziffern, die die Filiale einer Bank kennzeichnen, elf Ziffern betragen.

Durch den BIC kann innerhalb des europäischen Zahlungsraumes, in allen EU-Mitgliedsstaaten jedes Kreditinstitut einwandfrei identifiziert werden.

Sowohl die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus auch die für den Zahlungsverkehr der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. beauftragte FWU Payment Services GmbH hat die Umstellung auf die neue SEPA-Überweisung bereits durchgeführt. Damit können unsere Kunden der ATLANTICLUX selbstverständlich das neue Zahlungsformat IBAN verwenden.

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SEPA – Single Euro Payments Area

Im Zuge der Europäisierung wird im europäischen Zahlungsraum seit Anfang 2008 zur Angleichung der Zahlungssysteme in Europa ein einheitlicher Standard umgesetzt. Die bis dahin für Auslandsüberweisungen zu benutzende EU-Standardüberweisung wurde durch die so genannte SEPA-Überweisung oder Euro-Überweisung abgelöst. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und zeichnet sich dadurch aus, dass mit der SEPA-Überweisung sowohl Inlandsüberweisungen als auch internationale Überweisungen innerhalb der EU, sowie von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich sind.
Die technische Umstellung bei den Finanzinstituten zur Verarbeitung der neuen Zahlungsformate musste bis Ende 2010 erfolgen. Die Entscheidung für europäische Standards bedeutete aber auch, dass die bisher bei Überweisungen verwendeten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen einheitlichen Formaten weichen müssen. Hierfür hat das European Committee for Banking Standards (ECBS) die bestehenden, bekannten Formate durch neue ersetzt. Die bisherige Kontonummer wird durch die IBAN (International Bank Account Number) als neue internationale Kontonummer ersetzt, die bekannte Bankleitzahl wird durch die BIC (Bank Identifier Code = internationale Bankleitzahl) abgelöst.
Sowohl die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. als auch die für die Abbuchung bzw. Überweisungsverarbeitung der Prämien und den Zahlungsverkehr zuständige FWU Payment Services GmbH, hat die Umstellung auf die neue SEPA-Überweisung bereits durchgeführt. Damit können unsere Kunden selbstverständlich das neue Zahlungsformat verwenden.

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Index / Indizes

Ein Aktienindex ist ein Instrument um ein hypothetisches Portfolio eines Aktienmarktes als Kennzahl darzustellen. Dieser Wert bildet die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen in diesem Aktienmarkt ab und kann somit die Entwicklung auf dem entsprechenden Markt repräsentativ dokumentieren. Aktienindizes sind im Allgemeinen ein einfaches, aber dennoch nützliches Barometer für einzelne Volkswirtschaften bzw. bestimmte Wirtschaftsbereiche. Wichtige Aktienindizes sind zum Beispiel DAX 30, Euro Stoxx 50, CAC 50, FTSE 100, Nikkei, S&P 500, MSCI World, NASDAQ.

Die angebotenen Anlagestrategien der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bilden eine Auswahl von Aktien- und Investmentfonds ab. Aus dem vordefinierten Investmentuniversum einer Anlagestrategie, wird im Selektionsprozess monatlich die neue Investment-Allokation festgelegt.
Die Anlagestrategien finden Sie unter http://www.atlanticlux.de/de/INVESTMENT.html bzw. http://www.atlanticlux.at/at/INVESTMENT.html

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Protektor AG

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist ein Zusammenschluss von im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisierten Lebensversicherern, die unter deutscher Rechts- und Finanzaufsicht stehenden.
Die Protektor AG hat zur Aufgabe, Lebens- und Rentenversicherungsverträge weiter fortgeführt und die Leistungen für die Altersvorsorge, Risikoschutz und die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen aufrechtzuerhalten. Somit trägt die Protektor AG entscheidend zum Schutz der Versicherten vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers bei.

Die Protektor Lebensversicherung-AG wurde am 08. November 2002 gegründet und übernahm zum 01. Oktober 2003 (wirtschaftlich zum 01.Juli 2003) den Versicherungsvertragsbestand der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mannheimer Lebensversicherung AG.

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. als Luxemburger Versicherer ist nicht Gesellschafter der Protektor AG, da nur deutsche Versicherungsunternehmen der Protektor AG angehören. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. unterliegt den Vorschriften des Luxemburger Aufsichtsrechts, welches die Sicherheit der Kundengelder von Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen der ATLANTICLUX gewährt. In dem so genannten Sicherheitsdreieck wird gewährt, dass alle Kundeneinlagen bei Fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen als Sondervermögen deklariert und von den restlichen Vermögenswerten der Versicherungsgesellschaft getrennt werden. Dies sichert im Ergebnis selbst bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsunternehmens (ATLANTICLUX) das Vermögen der Kunden.

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Allokation

Der Begriff Allokation wird im Bereich des Investmentmanagements verwendet und steht für Aufteilung oder Verteilung. Bekannte Begriffe sind “Asset-Allokation”, “Fonds-Allokation” und “Aktien-Allokation”, um nur ein paar zu nennen. Die Allokation von Vermögenswerten hat zum Ziel, in einer Vielfalt von Anlagen investiert zu sein und damit eine große Risikostreuung zu erreichen. Die Allokation nimmt in einem modernen Investmentmanagement-Ansatz einen hohen Stellenwert ein und ist speziell für eine langfristige Wertentwicklung eines Gesamtportfolios verantwortlich. Die Laufzeit von Altersvorsorgeprodukten – wie bei den Produkten der ATLANTICLUX – ist in der Regel über mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte geplant. Der auf diesen Anlagehorizont ausgerichtete Ertrag wird stark von der Auswahl und Gewichtung unterschiedlicher Investments bestimmt. Mit einer breiten Streuung (Diversifikation) des Portfolios lassen sich Wertschwankungen deutlich reduzieren, wobei gleichzeitig die Gesamtrendite dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Investmentmanagement-Ansatz der Anlagestrategien der ATLANTICLUX überprüft ständig die Allokation und legt sie monatlich neu fest.

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Gewinnsicherung

Dieses neue Konzept bietet neben einer Kapitalsicherung eine kontinuierliche, dynamische Gewinnsicherung, indem der jeweils höchste an monatlichen Stichtagen festgestellte Anteilspreis der jeweiligen Anlagestrategie zum Ende der vereinbarten Laufzeit festgeschrieben wird.

Im Ergebnis profitiert der Anleger kontinuierlich von den Chancen der internationalen Aktienmärkte und ist bei Laufzeitende vor Verlusten und Rück­schlägen geschützt. Durch diesen Mechanis­mus kann das Sicherungsniveau ausschließlich ansteigen aber nicht fallen! Der höchste, während der gesamten Laufzeit Ihres Versicherungsvertra­ges festgestellte Anteilspreis, kommt für alle erwor­benen Anteile am Ende der vereinbarten Laufzeit zur Auszahlung – Sie können nur gewinnen!

Die Gewinnsicherung ist durch die Garantie einer internationalen Großbank von erstklassiger Boni­tät unterlegt (mit mindestens einem „A”-Rating von S&P oder einer anderen Ratinggesellschaft mit entsprechendem Ratingverfahren).

Die ATLANTICLUX bietet die Gewinnsicherung in den folgenden Anlagestrategien an:

Globale Chancen
Ethisches Investment

Weitere Informationen unter www.gewinnsicherung.de

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Höchststandssicherung

Dieses neue Konzept bietet neben einer Kapitalsicherung eine kontinuierliche, dynamische Höchststandssicherung, indem der jeweils höchs­te an monatlichen Stichtagen festgestellte Anteils­preis der jeweiligen Anlagestrategie zum Ende der vereinbarten Laufzeit festgeschrieben wird.

Im Ergebnis profitiert der Anleger kontinuierlich von den Chancen der internationalen Aktienmärkte und ist bei Laufzeitende vor Verlusten und Rück­schlägen geschützt. Durch diesen Mechanis­mus kann das Sicherungsniveau ausschließlich ansteigen aber nicht fallen! Der höchste, während der gesamten Laufzeit Ihres Versicherungsvertra­ges festgestellte Anteilspreis, kommt für alle erwor­benen Anteile am Ende der vereinbarten Laufzeit zur Auszahlung – Sie können nur gewinnen!

Die Höchststandssicherung ist durch die Garantie einer internationalen Großbank von erstklassiger Boni­tät unterlegt (mit mindestens einem „A”-Rating von S&P oder einer anderen Ratinggesellschaft mit entsprechendem Ratingverfahren).

Die ATLANTICLUX bietet die Höchststandssicherung in den folgenden Anlagestrategien an:

Globale Chancen
Ethisches Investment

Weitere Informationen unter www.hoechststandssicherung.de

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Kostentransparenz

Unter Kostentransparenz im Finanzdienstleistungsbereich/bei Versicherungen versteht man u.a. den Ausweis der Abschlussprovisionen. Bei Verbraucherschützern und Gesetzgebern wird gleichermaßen gefordert, Kunden über die anfallenden Vertriebskosten vor Abschluss zu informieren und dadurch das Produkt transparent zu halten. Bis vor Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahre 2008 waren die gesetzlichen Vorschriften recht locker. Seither sind Versicherungsgesellschaften gehalten, die Abschlussprovisionen auszuweisen. Allerdings betrug die angegebene Höhe in den meisten Fällen 4 % – wie von Verbraucherschützern gefordert -  in der Praxis werden hingegen regelmäßig höhere Provisionen gezahlt.

Die ATLANTICLUX verfolgt bereits seit 1994 den Gedanken der Kostentransparenz und hat hierzu eine Nettopolice (Tarif LD2 R) entwickelt. Hier werden die anfallenden Abschlusskosten konsequent von den übrigen Kosten getrennt. Die ATLANTICLUX erhält dabei nur die Versicherungsbeiträge, die Kosten für die Vermittlung (Vermittlungskosten) vereinbart die Vermittlungsgesellschaft direkt mit dem Kunden in einer separaten Vergütungsvereinbarung / Vermittlungsgebührenvereinbarung. Auch die auf Seiten der Versicherungsgesellschaft anfallenden versicherungstechnische Kosten (z.B. Einrichtungskosten) weist die ATLANTICLUX in der Modellberechnung exakt aus.

Während in der Vergangenheit bei anderen Anbietern besonders in den ersten Vertragsjahren kein Deckungskapital (Guthaben im Versicherungsvertrag) vorhanden war, war der Policenwert bei der ATLANTICLUX Nettopolice stets positiv.

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Hausse

Wenn die Wertpapierkurse einzelner Märkte oder des gesamten Marktes an der Börse über einen mittleren bis längeren Zeitraum nachhaltig steigen, so spricht man von Hausse. Betrug der Zeitraum der Kursanstiege lediglich wenige Tage, so ist auch gerne von einer “freundlichen Kursentwicklung” die Rede; eine genaue Abgrenzung ist schwer festzumachen. Erfolgt ein starker Kursanstieg in einem relativ kurzen Zeitraum, spricht man von Boom.

Die Kunden der ATLANTICLUX profitieren von einer Hausse, da bei einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung die Kapitalanlage in Aktien- und / oder Investmentfonds erfolgt. Kursanstiege führen zu einer Erhöhung des Policenwertes / Polizzenwertes. Besonders bei dem Sicherungsmechanismus ‘Gewinnsicherung‘ / ‘Höchststandssicherung‘ kann der Kurs über den historischen Höchststand steigen und so das Sicherungsniveau zum vereinbarten Vertragsablauf erhöhen.

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Baisse

Den nachhaltigen Rückgang von Wertpapierkursen einzelner Märkte oder des gesamten Marktes an den Börsen über einen mittleren bis längeren Zeitraum nennt man Baisse oder auch ‘Bärenmarkt’. Von einem ‘Crash’ spricht man insbesondere, wenn der Zeitraum des Kursrückgangs nur wenige Tage betrug.

Das Besondere für Kunden der ATLANTICLUX ist, dass es sich in der Regel um einen Altersvorsorgevertrag, der langfristig angespart wird, handelt und deshalb ein Kursrückgang gleichbedeutend mit einem günstigen Einkaufskurs ist. Bei niedrigen Kursen können mehr Anteile der Anlagestrategie eingekauft werden. Besonders bei dem Sicherungsmechanismus ‘Gewinnsicherung‘ / ‘Höchststandssicherung‘ kann von einer Baisse profitiert werden, da der historische Höchststand zum vereinbarten Vertragsablauf garantiert wird – ein sicherer Kursgewinn zum Ablauf ist vorprogrammiert! Die Ablaufleistung der Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung steigt durch die Kombination aus günstigem Einkaufskurs und höherem Sicherungsniveau.

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Bond

(auch: Rentenpapier) Als Bond bezeichnet man einen festverzinslichen Vermögenstitel (Anleihe), dieser wird auch Schuldverschreibung genannt. Dieses Instrument nutzen vor allem Unternehmen, um bankenunabhängig Fremdkapital zu erhalten. Herausgeber von Anleihen nennt man Emittenten. Dabei erhält der Erwerber eines Bonds während der Laufzeit einen festgelegten Zins. Nach Ablauf der Laufzeit wird der Betrag (Nennwert) zur Rückzahlung in einer Summe fällig. In der Regel wird die Bonität eines Emittenten in einem Rating überprüft, um das (Ausfall-)Risiko für den Anleger auszuloten. Im Allgemeinen werden Bonds von Emittenten mit geringerer Bonität mit höheren Zinsen aufgelegt, um dadurch die Attraktivität der Anleihe zu steigern.

Handelbare Bonds werden am Rentenmarkt an den Börsen gehandelt und werden ebenfalls mit einem Kurswert aktuell bewertet. Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Anleger eines Bonds bzw. Anleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm Kredit bzw. Fremdkapital.

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bedient sich in ihren Anlagestrategien teilweise der Kapitalanlage in festverzinsliche Wertpapiere (Bonds), um in der Gesamtausrichtung eine relativ sichere, stetige Wertentwicklung zu gewähren und das allgemeine Anlagerisiko zu minimieren.

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GESETZLICHE RENTE WIRD WENIGER – richtig vorsorgen mit den außergwöhnlichen Tarifen der ATLANTICLUX

München, 08.09.2011. Die Pläne der Bundesregierung zur Reform gegen Altersarmut gehen weiter. Selbst die Politiker raten zur Privaten Altersvorsorge um ein finanzielles Auskommen im Rentenalter zu sichern.

Eine Anfrage an das Bundesarbeitsministerium brachte es an den Tag: Danach soll das Renten-Niveau in Deutschland bereits bis zum Jahre 2025 um etwa ein Zehntel sinken. Während das Sicherungsniveau in der Vergangenheit noch 50,8 Prozent betrug, wird zukünftig nur noch 45,2 Prozent erreicht werden. Unter dem Sicherungsniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Rente vor Steuern, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahre erhalten würde, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen. Im Jahre 2007 betrug es noch 54 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, dass dem Grunde nach jeder Bürger gehalten ist, privat oder betrieblich unterstützt für seine eigene Zukunft vorzusorgen. Denn bei dem Sicherungsniveau von rund 45 Prozent handelt es sich nur um einen Richtwert. Ob dieser in Anbetracht der demografischen Entwicklung in Deutschland nicht noch tiefer ausfällt, kann heute mit Bestimmtheit niemand sagen“, erklärt Andreas Wurscher, Leiter Vertrieb Deutschland/ Österreich bei der Münchner FWU AG. Laut Gesetz soll allerdings die Marke von 43 Prozent ab 2021 nicht unterschritten werden.

Die FWU AG gehört zu den Vorreitern von Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf Nettobasis in Deutschland und in Österreich (so genannte Nettopolicen). Zum  Unternehmensumfeld der FWU Group zählt auch die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. (Atlanticlux) mit einem breiten Angebot an Vorsorgeleistungen. „Die Atlanticlux versteht sich als spezialisierter Partner für die private Altersvorsorge. Wir haben daher die Entwicklung von innovativen Produkten in den Mittelpunkt unseres Handelns gestellt“, sagt Wurscher. Erwähnenswert ist auch, dass FWU national wie international tätig ist. Erfahrungen aus aller Welt fließen so in eine professionelle Umsetzung ein.

Besonders wichtig ist den Verantwortlichen bei FWU sowie dem Versicherer Atlanticlux dabei das Thema Sicherheit. So bietet Atlanticlux im Rahmen ihrer Anlagestrategien eine dynamische Kapital- und Gewinnsicherung an, bei der jeweils der höchste, an monatlichen Stichtagen festgestellte Anteilspreis der jeweiligen Anlagestrategie bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit von mindestens 15 Jahren festgeschrieben wird. „Das bietet so nicht nur höchstmöglichen Schutz vor Rückschlägen an den Börsen, sondern schafft bei Kursrückgängen die Chance, zu günstigen Preisen einzukaufen, denn der Ablaufkurs kann nur noch steigen“, sagt Wurscher. Die „Gewinnsicherung“ ist dabei durch die Garantie einer internationalen Großbank mit erstklassiger Bonität unterlegt, ein Risiko kann somit zwar faktisch nicht ausgeschlossen jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Hinzu kommt, dass sich die Tarife der Atlanticlux durch eine verbraucherfreundliche Kostenstruktur und durch eine vergleichsweise hohe, anfängliche Leistungsfähigkeit auszeichnen. Nicht zuletzt deshalb erhielten alle drei relevanten Tarife der Atlanticlux im Rahmen der Fondsgebundenen Rentenversicherung eine Auszeichnung im ‚TOP-Ranking’ durch das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN. „Auch unsere RiesterRente RIR 3 und BasisRente RUR 2 – beide als transparente Bruttopolice konzipiert – erhielten dieses ‚Qualitätssiegel’“, ergänzt der FWU-Vertriebsexperte stolz.

Atlanticlux geht in seinen Tarifen LD2 R (Private Rente) und RIR 3 (RiesterRente) noch einen Schritt weiter und bietet darüber hinaus einen erweiterten Schutz für Angehörige an: Mit einem sofortigen Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung in Höhe von mindestens 50 Prozent der Summe der Prämien der gesamten Vertragslaufzeit (Beitragssumme) erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die steuerliche Privilegierung bei der Kapitalabfindung zur Anwendung des so genannten „Halbeinkünfteverfahrens“ (§ 20 Abs.1 Nr. 6 EStG). „Besonders in der Riesterrente sind wir hier Vorreiter im Markt und bieten hier unseren Kunden einen entscheidenden finanziellen Vorteil bei gleichzeitiger höherer Flexibilität“ weist Wurscher explizit hin. Erst ab einer Beitragssumme von 130.000 EUR ist eine Gesundheitsprüfung für den Versicherungsschutz nötig. Der Vorsorgevertrag umfasst also nicht nur einen finanziellen Schutz im Ruhestand, er bietet zudem „im Falle eines Falles“ auch den Hinterbliebenen eine hochwertige Absicherung.

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ATLANTICLUX erneut bei Tarifstruktur von Analysehaus Morgen & Morgen ausgezeichnet

München, 01.09.2011. In einem recht kritischen Beitrag des Handelsblatt zum Thema Versicherungsvergleiche im Internet wurde schnell deutlich, dass derartige Rankings zwar Anhaltspunkte geben können, aber eben eine intensive Beschäftigung mit den einzelnen Tarifen nicht ersetzen. So ließ sich auch der Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen dahingehend zitieren, dass das Internet eine gewisse Grundinformation geben könne, dann aber sei eine Beratung elementar. Dabei ist unverkennbar: Hinter den Produkten stehen komplizierte Vertragswerke mit unterschiedlich ausgestalteten Bedingungen. Will ein Vergleich funktionieren, müssen viele Details, das „Kleingedruckte“ der Vertragswerke berücksichtigt werden.

Morgen & Morgen macht dies und bildet beispielsweise Tarife nach, um sie dann selbst nachzukalkulieren. Das Ergebnis ist ein Vergleich auf einheitlicher Basis unter verschiedenen Angeboten – aber jeweils unter den gleichen Voraussetzungen. Diese Vorgehensweise garantiert einen relevanten und unabhängigen Marktvergleich. Nicht zuletzt deshalb nimmt das bereits 1998 gegründete Analysehaus Morgen & Morgen einen festen Spitzenplatz unter den „Kontrollinstanzen“ in Deutschland ein.

Aus diesem Grund hat die in Luxemburg domizilierende ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. allen Grund, über das neuerliche Ergebnis erfreut zu sein. Denn die Tarife LD2 R (Private Rente), RIR 3 (Riester-Rente) und RUR 2 (Rürup-Rente) wurden erneut mit dem Prädikat „TOP-Ranking“ ausgezeichnet und erhielten hierfür die entsprechende Plakette.

Im Morgen & Morgen Ranking werden dabei diejenigen Tarife ausgezeichnet, die auf der Basis der erwähnten Grundgesamtheiten im Vergleich aller gelisteten Versicherungstarife unter den Top 5 sind. Das Analysehaus bewertet dabei auch, ob die relevanten Anlageinteressen der Kunden im Hinblick auf eine sinnvolle Altersabsicherung erfüllt sind.

„Wir freuen uns über diesen erneuten Erfolg und die Bestätigung unserer Arbeit und sind insbesondere froh, unseren Lizenzpartnern ein Produktportfolio zur Verfügung stellen zu können, das sich im Top-Bereich in Deutschland befindet“, erklärt Andreas Wurscher als Vertriebsverantwortlicher Deutschland/Österreich der Münchner FWU AG, unter deren Dach sich auch der Versicherer ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. befindet. „Noch bemerkenswerter wird das Ergebnis, wenn man sieht, dass die Tarife LD2 R und vor allem der RIR 3 einen Mindesttodesfallschutz von 50 % der Prämiensumme bieten. Wir legen neben dem Vermögensaufbau auch viel Wert auf den Versicherungsschutz und bieten die Kombination mit Zusatzversicherungen an”, so Wurscher weiter. Die Tarife sind dabei mit interessanten Anlagestrategien unterlegt, die eine individuelle Abstimmung auf das Risikoverhalten der Anleger zulassen. Dabei ist besonders die sogenannte dynamische Gewinnsicherung ein hervorragendes Instrument, um in Zeiten von Kursrückgängen und Turbulenzen an den Börsen seine Altersvorsorge entspannt betrachten zu können.

Wer mehr zu den Absicherungsmöglichkeiten im Programm der Atlanticlux Lebensversicherung erfahren möchte, findet jetzt unter den neu aufbereiteten Seiten des Versicherers (www.atlanticlux.de, www.gewinnsicherung.de) eine Vielzahl von interessanten Informationen.

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Shiften (Investmentfonds, Aktien)

Shiften nennt man den Wechsel von Investmentfonds/Aktien/Anlagestrategien innerhalb einem bestehenden Depot/Versicherungsvertrag. Beim Shiften wird (auch) das bestehende Vermögen (Depotwert/Policenwert) ganz oder teilweise neu investiert.
Bei den meisten privaten Investmentdepots sind beim Verkauf und Kauf von Investmentfonds/Aktien erneute Gebühren/Agio fällig. Dadurch können bereits erzielte Gewinne und Erträge geschmälert werden, da diese dem Depot belastet werden.

Die Neuausrichtung der Anlagestrategien innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertrages der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. (egal ob teilweise oder des gesamten Policenwertes) ist kostenlos. Dadurch wird Ihr Policenwert nicht belastet.

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Switchen (Investmentfonds, Aktien)

Switchen ist ein Fachbegriff, der im Zusammenhang mit dem Wechsel von Investments in einem Depot/Versicherungsvertrag verwendet wird. Die Bedeutung von Switchen ist die Neuausrichtung von zukünftigen Investitionen. Das in den Investmentfonds/Aktien/Anlagestrategien bereits investierte Kapital bleibt unverändert investiert.

Die Versicherungsnehmer der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. können die Anlagestrategien zur nächsten Prämienfälligkeit switchen. Für das Switchen werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

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Sicherheitsdreieck

Das sogenannte „Sicherheitsdreieck“ basiert auf dem luxemburgischen Versicherungsgesetz von 1991 und ist das luxemburgische System der Investitionsabsicherung. Das Sicherheitsdreieck besteht aus einem vertraglich fixierten Abkommen zwischen den nachfolgenden drei Parteien: Das „Commissariat aux Assurances“ (CAA) als Versicherungsaufsicht, der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und einer Depotbank.
Das Sicherungsverfahren sieht vor, dass alle Kundeneinlagen bei Fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen als Sondervermögen deklariert und von den restlichen Vermögenswerten der Versicherungsgesellschaft getrennt werden. Zudem sind die Kundengelder in einer von der CAA genehmigten Depotbank hinterlegt.

Die Versicherungsgesellschaft wird durch das Versicherungsaufsichtsamt CAA monatlich überprüft. Die Besonderheit bei dem Dreiparteienvertrag ist, dass das Versicherungsaufsichtsamt CAA als Vertragspartner in diesem „Dreiparteienabkommen“ auftritt. Diese Tatsache hat zur Folge, dass bei eventuell auftretenden Unregelmäßigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsgesellschaft das CAA nach luxemburgischem Recht, die Depotkonten im Interesse der Versicherungsnehmer sperren kann.

Zudem unterliegen die Depotbanken der Kontrolle der luxemburgischen Bankenaufsicht Commission de Surveillance du Sector Financier (CSSF), was zu dem einen weiterer Sicherheitsaspekt darstellt.

Dieses System hat sich als strengster Anlegerschutz in Europa bewährt.

Als Kunde der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. profitieren Sie von den strengen Sicherheitsauflagen in Luxemburg – selbst bei einer Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsgesellschaft wäre Ihr Depotvermögen gesichert.

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Tag Cloud (deutsch: Schlagwortwolke)

Hierbei handelt es sich um eine Liste von verschiedenen Schlagworten, die zumeist optisch in einem Quadrat oder Rechteck eingegrenzt ist. Die abgebildeten Worte unterliegen dabei oft einer alphabetischen Ordnung sowie einer unterschiedlichen Wortgrößengewichtung. Durch die Darstellung zweier verschiedener Ordnungsebenen trägt die Tag Cloud zu einer user-freundlichen Orientierung auf der Startseite einer Website bei.

Auf dieser Internetseite der ATLANTICLUX finden Sie ebenfalls die sogenannte Tag Cloud, die Ihnen einen besseren Überblick über die Begrifflichkeiten geben soll.

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Würzburger Versicherung

Die Würzburger Versicherungs-AG wurde 1989 gegründet und bietet neben dem Schwerpunktbereich der Unfallversicherung mittlerweile auch Hausrats-, Haftpflicht- und Reiseversicherungen an. Dabei vertrauen bereits mehrere hunderttausend Kunden den starken Leistungen, profitieren und genießen umfangreichen Service. Dadurch hat sie sich speziell im Segment der Nischenprodukte einen Namen gemacht und fertigt darüber hinaus individuelle, maßgeschneiderte Angebote.

Die ATLANTICLUX bietet zu den Fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen als optionale Zusatzbausteine die Unfallinvaliditätszusatzversicherung und die Sparzielabsicherung an. Im Bereich der Sparzielabsicherung wird das Risiko bei Arbeitslosigkeit von der Würzburger Versicherungs-AG getragen. Im Bereich der Unfallinvaliditätszusatzversicherung hat die ATLANTICLUX das Versicherungsrisiko bei der Würzburger Versicherungs-AG rückgedeckt.

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Insolvenzsicherung

Die Insolvenzsicherung im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen (Renten- oder Lebensversicherungsverträge) ist insbesondere im Bereich der  betrieblichen Altersversorgung (bAV) Thema. Hierbei werden die Altersvorsorgeansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensionssicherungsverein a.G. (PSV a.G.) abgesichert. Von den fünf Durchführungswegen der bAV sind Versorgungen von Pensionszusage, Unterstützungskasse und der Pensionsfonds versicherungspflichtig.
Beiträge an den PSV a.G. sind vom Arbeitgeber zu entrichten.

Betriebliche Altersversorgungen im Durchführungsweg Direktversicherung und/oder Pensionskasse sind im Allgemeinen nicht versicherungspflichtig.

Die ATLANTICLUX bietet die betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse an.

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RUR 2 – Rürup-Rente/Basisversorgung (Rentenversicherung der 1 Schicht)

Die  BasisRente (RUR 2) (Basisversorgung) ist ein Altersvorsorgevertrag der 1. Schicht und setzt die gesetzlichen Voraussetzungen des am 04. Juli 2004 verabschiedeten und zum 01.01.2005 in Kraft tretenden Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) um.

Die Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist Voraussetzung für die staatliche Förderung in Form der Berücksichtigung der Versicherungsprämie zur BasisRente. Dabei ist der jährliche Höchstbeitrag 20.000 EUR.

Die Beiträge können Sie im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Die Höhe der steuerlichen Berücksichtigung wird wie folgt jährlich neu festgelegt:

Höhe des Sonderausgabenabzugs in der Ansparphase:

Die Leistungen der BasisRente müssen im Rentenalter mit dem so genannten Besteuerungsanteil versteuert werden. Der Besteuerungsanteil wird in dem Jahr der Fälligkeit der Leistungen festgelegt und bleibt lebenslang erhalten.

Die Rürup-Rente RUR 2 der ATLANTICLUX kann mit den Anlagestrategien die die Höchststandssicherung anbieten kombiniert werden und ist somit ideal auf Ihren individuellen Anlagetyp abzustimmen. Die Wertsteigerungen dieser Anlagestrategien betrug im Jahr 2010 für Globale Chancen 12,95% und für Ethisches Investment 5,81%.

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Honorarberatung

Bei der  Honorarberatung wird bei einem Mandanten z. B. eine Finanz- und/oder Vorsorgeberatung durchgeführt und unabhängig von dem Erfolg bzw. einer weiteren Umsetzung des empfohlenen mit dem Berater eine Honorarbezahlung vereinbart. Dabei kann der Berater zusätzlich von den empfohlenen Produktgebern eine Provisionszahlung erhalten.

Der Unterschied zu einer Vergütungsvereinbarung / Vermittlungsgebührenvereinbarung ist, dass bei einer Honorarberatung das Honorar in jedem Fall von dem Mandanten (Kunden) zu entrichten ist, unabhängig von der Durchführung des empfohlenen Ergebnisses der Beratung.

Eine Vergütungsvereinbarung / Vermittlungsgebührenvereinbarung bei der z.B. ATLANTICLUX, wird ausschließlich in Verbindung mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages fällig und verbindet zwingend, dass von der Versicherungsgesellschaft keine Provision an den Vermittler / Makler gezahlt wird (Nettopolice / Nettopolizze).

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Aktie

Eine Aktie ist ein festgelegter Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft  und stellt dabei eine Beteiligung an dem Unternehmen dar. Die Aktionäre können in Form von einer Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden.

Aktien können an den Börsen gehandelt werden, an denen ihr Wert durch Angebot und Nachfrage festgelegt und bewertet wird.

Das Investieren in eine Aktie bedeutet eine starke Abhängigkeit von dem Geschäftsverlauf und kann hohe Gewinne erzielen, birgt aber auch das Risiko einer höheren Volatilität bzw. eines Verlustes.

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AltersVorsorgeManagement (AVM)

Die FWU AG stellt ihren Vertriebspartnern mit dem Altersvorsorgemanagement (AVM 2.0) ein umfangreiches Softwaretool zur Verfügung, das in zwei Komponenten unterteilt ist. Zum Einen umfasst das Paket ein OnlinePolicierungs-Tool, welches es nach einer erfolgten Beratung erlaubt die Vertragsunterlagen (z.B. Versicherungsantrag, Versicherungspolice) direkt auszustellen, zum Anderen beinhaltet es eine professionelle AltersVorsorgeAnalyse, welche in Zusammenarbeit mit führenden Wissenschaftlern dieses Fachbereichs entstanden ist.

Dieses Vorsorgetool erzeugt unter Berücksichtigung der derzeitigen Lebens-, Einkommens- und Vorsorgesituation und unter Einbeziehung der kundenorientierten Sparfähigkeit eine optimierte Kombinationsmöglichkeit der unterschiedlich steuerlichen geförderten Vorsorgemöglichkeiten. Die Empfehlungen berücksichtigen sowohl die derzeitigen Steuervorteile, als auch die nachgelagerte Versteuerung im Rentenalter.

Besonders die nachgelagerte Versteuerung (Versteuerung im Rentenalter) wird oft nicht bedacht, ist aber für eine kompetente Altersvorsorgeberatung unabdingbar, da hier der vermeintliche finanzielle Vorteil in der Ansparphase aufgezehrt wird oder/und in einen Nachteil verkehrt wird.

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Ansparphase

Die Ansparphase ist der Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Eintritt in die Rentenphase. In der Vertragslaufzeit einer Renten- oder Lebensversicherung erwerben Sie sich durch regelmäßige, Einmal- oder Sonderzahlungen Renten- oder Kapitalansprüche. Bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer ist die Einzahlungsphase abweichend von der Ansparphase.

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LD2 R (Rentenversicherung der 3. Schicht)

Der Tarif LD2 R ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung der ATLANTICLUX und gehört zur 3. Schicht (Private Vorsorge). Der Tarif beinhaltet eine sofortige Mindesttodesfallleistung von 50 % der Prämiensumme und kann optional mit den Zusatzversicherungen Sparzielabsicherung oder/und Unfallinvaliditätsversicherung ergänzt werden.

Der Tarif LD2 R ist als Nettopolice konzipiert und beinhaltet somit keinerlei Abschlussvermittlungskosten, sondern lediglich versicherungstechnische Kosten.

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Nettopolizze

Für jeden Versicherungsvertrag fallen sowohl versicherungstechnische Kosten als auch Vertriebskosten an, die zu Beginn der Laufzeit aufwandsbedingt höher sind als mit zunehmender Laufzeit. Vor allem in den ersten Jahren des Vertrages schlagen Aufwendungen für die anfängliche Einrichtung des Vertrages, ggf. Versicherungsschutz und nicht zuletzt für die Vermarktung (Schulungen, Werbungen, Materialkosten, Vermittlung, etc.) zu Buche.

Bei der Bruttopoice werden diese Kosten von der gesamten Versichertengemeinschaft übernommen. Was sich vorerst als gut gemeint und sozial anhört, stellt sich auf den zweiten Blick als nachteilig für Kunden dar. Denn insbesondere Vermarktungskosten, die aufgrund einer frühzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung anfallen, gehen zu Lasten von vertragstreuen Kunden! Die Folge – laufende Verträge von treuen Kunden werden mit diesen Kosten belastet!

Aus diesem Grunde hat die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. die so genannte Nettopolizze entwickelt, welche keine Kosten für die Abschlussvermittlung beinhaltet. Individuell anfallende Vermarktungskosten werden mit Ihrem Makler mittels ‘Vermittlungsgebührenvereinbarung’ separat geregelt und belasten somit nicht die Leistungen der gesamten Versicherungsgemeinschaft!

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Policenwert

Der Policenwert ist die Summe, die sich ergibt, wenn man die Anzahl der erworbenen Anteile einer Anlagestrategie mit dem aktuellen (Rückgabe-)Wert multipliziert.

Beachten Sie bitte bei Anlagestrategien mit Gewinnsicherung / Höchststandssicherung, dass der aktuelle Policenwert lediglich einer Momentaufnahme entspricht. Diesen Wert würden Sie bei Realisierung (Auszahlung) des Policenwertes vor Ablauf der vereinbarten Ansparphase erhalten. Nach Ablauf der Ansparphase, greift die Gewinnsicherung / Höchststandssicherung.

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Polizzenwert

Der Polizzenwert ist die Summe, die sich ergibt, wenn man die Anzahl der erworbenen Anteile einer Anlagestrategien mit dem aktuellen (Rückgabe-)Wert multipliziert.

Beachten Sie bitte bei Anlagestrategien mit Gewinnsicherung / Höchststandssicherung, dass der aktuelle Polizzenwert lediglich einer Momentaufnahme entspricht. Diesen Wert würden Sie bei Realisierung (Auszahlung) des Polizzenwertes vor Ablauf der vereinbarten Ansparphase erhalten. Nach Ablauf der Ansparphase, greift die Gewinnsicherung / Höchststandssicherung.

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RIR 3 – RiesterRente (Rentenversicherung der 2. Schicht)

Der Tarif RIR 3 ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung der ATLANTICLUX und gehört zur 2. Schicht (Zusatzvorsorge). Der Tarif beinhaltet eine sofortige Mindesttodesfallleistung von 50 % der Prämiensumme. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit einer späteren steuerprivilegierten einmaligen Kapitalauszahlung (Steuerschädliche Verwendung)!

Die RiesterRente zeichnet sich durch die staatliche Zulage aus, die jeder zulagenberechtigter Versicherungsnehmer mit dem Zulagenantrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) beantragen kann.

Zulagenfähig ist die Versicherungsprämie zur RiesterRente. Entgegen dem Tarif LD2 R (Private Vorsorge), ist der Tarif RIR3 ist als Bruttopolice konzipiert, da eine separate Vergütungsvereinbarung nicht förderfähig ist.

Unser Tipp: Rürup-, Riester und Betriebsrenten sind “Hartz IV -sicher”,
d.h. sie bleiben beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei!

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Volatilität

Volatilität ist eine mathematisch errechnete Standardabweichung und ist im Zusammenhang mit Investmentfonds ein Maß für das Risiko eines Investmentfonds. In einem bestimmten Zeitraum wird die durchschnittliche Entwicklung errechnet. Die Volatilität zeigt den Schwankungsbereich bzw. die maximale Abweichung von diesem Durchschnittswert in diesem Zeitraum.

Je geringer die Schwankungsbreite bzw. gleichmäßiger z.B. ein Wertzuwachs erfolgt, umso risikoloser ist der Investmentfonds. Die Volatilität stellt somit ein wichtiges Kennzeichen bei der Wahl der Altersvorsorgeprodukte dar, da ein Kapitalaufbau zur Altersvorsorge mit gemäßigter Volatilität zu empfehlen ist.

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Anlagestrategie

Die Anlagestrategie ist eine besondere Richtung, Trend oder Voraussetzung für eine Investition. In den Anlagestrategien werden lediglich Investmentfonds oder Aktien der vorher definierten Basisanforderungen aufgenommen.

Die Lebens- und Rentenversicherungen der ATLANTICLUX verfügen über verschiedene Anlagestrategien, die je nach Wunsch des Kunden in 25 %-Schritten gewählt werden können. Diese sind:
EUROGARANTIE 08
Globale Chancen
Ethisches Investment
Deutsche Aktien

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Arbeitslosigkeit (Sparzielabsicherung)

Im Rahmen der Zusatzversicherung ‚Sparzielabsicherung’ bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung der ATLANTICLUX wird bei Arbeitslosigkeit die komplette Prämie für die FLV/FRV inkl. der Prämie der Zusatzversicherung bei Unfallinvalidität (falls abgeschlossen) übernommen. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherte keine Einnahmen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit erzielt, nicht mehr selbständig tätig ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder gleichzusetzende Leistungen bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. Selbständige, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder gleichzusetzende Leistungen haben, müssen dies durch einen entsprechenden Negativbescheid der Agentur für Arbeit nachweisen.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine Arbeitslosigkeit die Dauer von 42 Tagen übersteigt („Karenzzeit“).

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem wenn,
- eine Kündigung in der Probezeit erfolgt
- versäumt wurde, sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden
- der Versicherte selbst die Kündigung ausgesprochen hat

(Näheres siehe Versicherungsbedingungen)

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Arbeitsunfähigkeit (Sparzielabsicherung)

Im Rahmen der Zusatzversicherung ‚Sparzielabsicherung’ bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung der ATLANTICLUX wird bei Arbeitsunfähigkeit die komplette Prämie für die FLV/FRV inkl. der Prämie der Zusatzversicherung bei Unfallinvalidität (sofern abgeschlossen) übernommen.  Ferner muss sich der Versicherte wegen dieser Gesundheitsstörungen in regelmäßiger Behandlung eines approbierten und praktizierenden Arztes befinden.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine Arbeitsunfähigkeit die Dauer von 42 Tagen übersteigt („Karenzzeit“).

Kein Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfähigkeit unter anderem wenn,
- dem Versicherten ernstliche Erkrankungen wie z.B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV Infektionen/AIDS, psychischer Erkrankungen und chronischer Erkrankungen bei Abschluss bekannt waren
- Krankheiten oder Kräfteverfall absichtlich herbeigeführt wurden
- Schwangerschaft besteht
- eine Sucht (z.B. Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) oder eine durch Trunkenheit bedingte Bewusstseinsstörung vorliegt
- psychische Krankheiten oder geistige oder nervliche Störungen vorliegen

(Näheres siehe Versicherungsbedingungen)

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Beitragssumme

Die Beitragssumme ist dier Summe aller ratierlichen oder einmaligen Prämien während der kompletten Vertragslaufzeit.

z.B.:
Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif RIR3, Laufzeit 35 Jahre – Beitrag mtl. 150,00 EUR => Beitragssumme = 150 EUR x 12 x 35 = 63.000 EUR

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Bruttopolice (Bruttopolizze)

Die Bruttopolice/-polizze ist seit jeher in der Versicherungswirtschaft bekannt, da die überwiegend am Markt gängigen Lebens- und Rentenversicherungen als Bruttopolicen/-polizzen konzipiert sind.

Der Kunde bespart einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag mit einem von ihm gewählten Beitrag. Dieser umfasst sowohl den Sparbeitrag, als auch sämtliche Kosten (Versicherungsschutz, Verwaltungskosten, Abschlussprovisionen, Depotgebühren, Erfolgsprovisionen, etc.).

Im Gegensatz zur Nettopolice/-polizze werden die Kosten für die Abschlussprovision in die zahlende Prämie eingerechnet bzw. kalkuliert. Ein separater Ausweis erfolgt nicht.

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Deutsche Aktien

Diese Anlagestrategie investiert in deutsche Aktien und deutsche Aktienfonds. Zielsetzung der Anlagestrategie ist es, mit kontrolliertem Risiko mittel- und langfristig an den deutschen Aktienmärkten zum Vorteil des Anlegers zu partizipieren.

Vermögensverwalter ist die Dr. Jens Ehrhardt AG, die zur Spitze der Fondsgesellschaften gehört! Unter anderem erhielt sie 2010 die Auszeichnung “TOP-Fondsgesellschaft” der Zeitschrift Capital.

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Dynamik

Die Dynamik (dynamische Erhöhung) eines Versicherungsvertrages ist eine vertragliche, regelmäßige, automatisch stattfindende Erhöhung des Beitrages und ggf. der entsprechenden Leistung. Sie wirkt der allgemeinen Preissteigerung und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) entgegen, indem der Beitrag und ggf. die Leistung erhöht werden.

Sämtliche Preise unterliegen einer Entwicklung und bewegen sich hierbei entweder nach oben (Inflation) oder nach unten (Deflation). In Deutschland wird die Inflationsrate auf der Basis des statistischen Warenkorbs ermittelt. Unterstellt man einmal, dass die Preise für den Lebensunterhalt in der Regel steigen, ist es unumgänglich, diese Preisveränderungen bei der Altersvorsorgeplanung zu berücksichtigen.

Herkömmliche Dynamikpläne sehen gewöhnlich eine jährlich feste prozentuale Steigerung  (z. B. 5 %) vor. Mit zunehmender Laufzeit wird der tatsächliche Erhöhungsbetrag sehr stark steigen und ggf. nicht mehr finanzierbar sein.
Beispielhafte Darstellung, angenommener “klassischer” Dynamiksatz 5 % p.a.

Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. hat mit Ihrem speziell entwickelten Dynamiksystem ein Instrument gefunden, mit dem sich die Erhöhungen nicht exponentiell entwickeln, sondern mit zunehmender Laufzeit „gedämpft“ steigen.

Aufgrund der moderaten Steigerungssätze beim Dynamiksystem der ATLANTICLUX bleiben die Erhöhungsschritte finanzierbar.

Selbstverständlich kann die Dynamik beliebig oft ausgesetzt werden, was dazu führt, dass der Beitrag unverändert bleibt.

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Einmalanlage (Deutschland)

Die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages für den Kauf von Investmentanteilen. Die Herausforderung und zugleich die Hauptschwierigkeit bei der Einmalanlage liegt darin, einen günstigen Anlagezeitpunkt zu wählen, denn davon hängt der Anlageerfolg stärker ab als beim kontinuierlichen Investmentsparen. Bei Aktienfonds ist ein günstiger Anlagezeitpunkt gegeben, wenn die Kurse niedrig sind.

Die ATLANTICLUX hat mit ‚EUROGARANTIE 08’ eine Anlagestrategie mit garantierter Wertentwicklung von 1,5 % pro Jahr. Die Anlagestrategien ‚Globale Chancen’ und ‚Ethisches Investment’ sind mit der Gewinnsicherung/Höchststandssicherung ausgestattet. Ist der Kurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter dem aktuellen Höchststand, ist auch in diesen Anlagestrategien eine garantierte Wertentwicklung gegeben.

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Einmalerlag (Österreich)

Die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages für den Kauf von Investmentanteilen. Die Herausforderung und zugleich die Hauptschwierigkeit bei der Einmalanlage liegt darin, einen günstigen Anlagezeitpunkt zu wählen, denn davon hängt der Anlageerfolg stärker ab als beim kontinuierlichen Investmentsparen. Bei Aktienfonds ist ein günstiger Anlagezeitpunkt gegeben, wenn die Kurse niedrig sind.

Die ATLANTICLUX hat mit ‚EUROGARANTIE 08’ eine Anlagestrategie mit garantierter Wertentwicklung von 1,5 % pro Jahr. Die Anlagestrategien ‚Globale Chancen’ und ‚Ethisches Investment’ sind mit der Gewinnsicherung/Höchststandssicherung ausgestattet. Ist der Kurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter dem aktuellen Höchststand, ist auch in diesen Anlagestrategien eine garantierte Wertentwicklung wahrscheinlich.

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Erwerbsunfähigkeit (Sparzielabsicherung)

Im Rahmen der Zusatzversicherung ‚Sparzielabsicherung’ bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung der ATLANTICLUX wird bei Erwerbsunfähigkeit die komplette Prämie für die FLV/FRV inkl. der Prämie der Zusatzversicherung bei Unfall-Invalidität übernommen. Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ist nur die volle Erwerbsminderung. Sie liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Gesundheitsstörungen dauerhaft und endgültig in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass er seine bisherige oder irgendeine andere berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Diese dauernde und endgültige Beeinträchtigung muss durch das schriftliche Gutachten eines vom Versicherer bestimmten Arztes festgestellt werden. Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls muss diese Feststellung binnen 12 Monaten nach Eintritt des Unfallereignisses erfolgen.

(Näheres siehe Versicherungsbedingungen)

Die Sparzielabsicherung der ATLANTICLUX übernimmt dabei die gesamten Beiträge Ihres Altersvorsorgevertrages bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR.

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Ethisches Investment

Die Anlagestrategie des Ethischen Investments hat sich inzwischen weltweit als eigenständiges Investmentfeld unter dem englischen Ausdruck „Sustainable Investments” etabliert. Gemeint sind damit Investments, die sich unter dem Gesichtspunkt allgemeiner ethischer Grundsätze, zum Beispiel basierend auf ökologischen oder auf religiösen Überlegungen aus bestimmten als nicht ethisch empfundenen Investmentbereichen zurückhalten.

Ethische Investments haben sich in den vergangenen Jahren nicht nur für Menschen mit einer entsprechenden ideologischen Überzeugung empfohlen, sie haben sich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als attraktiv erwiesen. Zum einen korreliert die Anlagestrategie mit den so genannten traditionellen Investments nur gering und zum anderen konnte sie sich in den vergangenen Jahren auch mit sehr guten Renditen im Wettbewerb positionieren. Naturgemäß sind höhere Renditen in der Regel auch mit höheren Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich des Ethischen Investments. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ist im Bereich der ethischen Investments seit 1995 erfolgreich tätig.

Auch hier können Sie sich entspannt zurücklehnen und die Erträge einfach mitnehmen, denn durch die enthaltene Gewinnsicherung wird der erreichte Höchststand  gesichert.

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Eurogarantie 08

Ihr investiertes Kapital wird in dieser Anlagestrategie vorwiegend in festverzinsliche Wert- und Rentenpapiere investiert. Wir bieten Ihnen eine garantierte Verzinsung von 1,5 % pro Jahr. Um den Anlageerfolg zu erhöhen, ist in eine Aktienquote von bis zu 20 % zulässig.

Seit Auflage dieser Anlagestrategie im Juli 2008 betrug die Wertentwicklung +17,80%.

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Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV)

Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung der ATLANTICLUX erfolgt der Vermögensaufbau nicht innerhalb des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft, sondern das Kapital des Versicherungsnehmers wird als Sondervermögen bei externen Depotbanken verwaltet.

Wesentlicher Vorteil ist die Verbindung von steuerlichen Vorteilen mit Anlagechancen an den Börsen und gleichzeitigem Versicherungsschutz.

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Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)

Bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen erfolgt der Vermögensaufbau nicht innerhalb des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft, sondern das Kapital des Versicherungsnehmers wird in Investmentfonds investiert.

Wesentlicher Vorteil ist die Verbindung von steuerlichen Vorteilen mit Anlagechancen an den Börsen und gleichzeitigem Versicherungsschutz.

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Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung gibt einer Versicherungsgesellschaft einen Überblick über den derzeitigen Gesundheitszustand des Interessenten. Die Gesundheitsangaben helfen dem Versicherer eine Entscheidung zu treffen, ob der beantragte Versicherungsschutz gewährt werden kann und durch den Abschluss des Versicherungsvertrages zustande kommt. Damit will der Versicherer das Risiko eingrenzen, das mit einer möglichen Vorerkrankung verbunden ist, da bei einem Versicherungsfall das Kapital der Versichertengemeinschaft belastet werden würde.

Die ATLANTICLUX bietet bis zu einer Beitragssumme von 130.000 EUR einen Mindesttodesfallschutz von 50 % der Beitragssumme ohne Gesundheitsprüfung.

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Globale Chancen

Globale Chancen ist eine Anlagestrategie der ATLANTICLUX, die weltweit investiert. Hier wird im Rahmen des Selektionsprozesses eine Vielzahl der weltweit angebotenen regionalen und sektoralen Aktienfonds analysiert. Aktienmärkte verändern sich! China, Amerika oder doch Europa? In dieser Investmentstrategie werden die Aktienmärkte der ganzen Welt beobachtet und Ihr Kapital international angelegt.
Neben den Chancen des Kapitalmarktes haben Sie in dieser Anlagestrategie die so genannte Gewinnsicherung. Monatlich wird der aktuelle Kurs mit dem historischen Höchststand abgeglichen. Ist dieser höher, gilt für das gesamte Portfolio der neue Höchststand.
Chancen ohne Risiko nutzen!

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Hinterbliebenenversorgung

Im Falle des Todes der versicherten Person (VP) wird die Todesfallsumme an die im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigte genannte(n) Person(en) ausbezahlt. Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung ist in vielen Fällen diese Summe auf den Policenwert begrenzt. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bietet in ihren Tarifen (außer bei der Rürup-Rente) einen sofortigen Todesfallschutz in Höhe des Policenwertes oder von mindestens 50 Prozent der Beitragssumme. Bis zu einer Versicherungssumme von 130.000 Euro ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zudem gibt es keine ausgeschlossenen Krankheiten und keine Wartezeit. Bei höherem Versicherungsschutz wird eine gesonderte Gesundheitsprüfung notwendig.

WICHTIG:
Eine steuerliche Privilegierung einer Lebensversicherung setzt eine Mindesttodesfallleistung in Höhe von 50 Prozent der Summe der Beiträge voraus. Die Fondsgebundene Rentenversicherung der ATLANTICLUX erfüllt somit diese Mindestvoraussetzung für eine steuerlich geförderte Kapitalabfindung!

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Invalidität

„Invalidität liegt vor, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person (Versicherungsnehmer der Fondsgebundenen Rentenversicherung) unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.“; § 8 Nr. 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. für die Zusatzversicherung bei Unfallinvalidität.

Die Schwere einer Invalidität wird in der Gliedertaxe mit einem Invaliditätsgrad in Prozent definiert. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:

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Mindesttodesfallleistung

Die Höhe der Hinterbliebenenleistung (Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person) umfasst mindestens diesen Betrag. Übersteigt der Policenwert die Mindesttodesfallleistung, wird stattdessen dieser ausbezahlt.

Unseres Erachtens ist für eine steuerliche Privilegierung der Kapitalleistung einer Rentenversicherung die identische Voraussetzung nötig, die auch für eine Fondsgebundene Lebensversicherung gilt! Deshalb bietet die ATLANTICLUX bei den Tarifen der ‚2ten und 3ten Schicht’ einen Mindesttodesfallschutz von 50 Prozent der Beitragssumme.
Bis zu einer Beitragssumme von 130.000 Euro ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zudem gibt es keine ausgeschlossenen Krankheiten sowie keine Wartezeit.

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Nettopolice

Für jeden Versicherungsvertrag fallen sowohl versicherungstechnische Kosten als auch Vertriebskosten an, die zu Beginn der Laufzeit aufwandsbedingt höher sind als mit zunehmender Laufzeit. Vor allem in den ersten Jahren des Vertrages schlagen Aufwendungen für die anfängliche Einrichtung des Vertrages, ggf. Versicherungsschutz und nicht zuletzt für die Vermarktung (Schulungen, Werbungen, Materialkosten, Vermittlung, etc.) zu Buche.

Bei der Bruttopolice werden diese Kosten von der gesamten Versichertengemeinschaft übernommen. Was sich vorerst als gut gemeint und sozial anhört, stellt sich auf den zweiten Blick als nachteilig für Kunden dar. Denn insbesondere Vermarktungskosten, die aufgrund einer frühzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung anfallen, gehen zu Lasten von vertragstreuen Kunden! Die Folge – laufende Verträge von treuen Kunden werden mit diesen Kosten belastet!

Aus diesem Grunde hat die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. die so genannte Nettopolice entwickelt, welche keine Kosten für die Abschlussvermittlung beinhaltet. Individuell anfallende Vermarktungskosten werden mit Ihrem Vermittler/Makler mittels ‘Vergütungsvereinbarung’ separat geregelt und belasten somit nicht die Leistungen der gesamten Versichertengemeinschaft!

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Sparzielabsicherung

Die Fondsgebundenen Rentenversicherung der ATLANTICLUX hilft Ihnen Ihre persönliche Altersvorsorge aufzubauen. Die gewünschten Leistungen (Rente oder Kapital im Rentenalter) stellen dabei Ihr Sparziel dar. Um dieses zu erreichen, wählen Sie Ihre Beitragshöhe individuell.

Die Sparzielabsicherung der ATLANTICLUX ist ein zusätzlicher Baustein im Rahmen der Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, mit dem Sie Ihr angestrebtes Sparziel bei beispielsweise Arbeits-, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. Bei Einführung dieses Zusatzbausteines betrug der Beitrag 6 % des Zahlbeitrages der FRV, und konnte bis heute stabil gehalten werden. Die Sparzielabsicherung umfasst dabei die Fortzahlung Ihres Gesamtbeitrags (inklusive ggf. Beitrag zur Sparzielabsicherung und Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung). Es findet somit keine Unterbrechung des Versicherungsverlaufs statt und somit keine Beeinträchtigung Ihrer Leistungen.
z. B.:

Fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) 150,00 EUR
Sparzielabsicherung 9,00 EUR
Unfallinvaliditätsversicherung 15,20 EUR
Gesamtbeitrag 174,20 EUR

Im Falle eines der o.g. versicherten Ereignisse, übernimmt der Zusatzbaustein „Sparzielabsicherung“ den Gesamtbeitrag Ihres Vorsorgevertrages (die Beiträge für die Sparzielabsicherung werden während Zeiträumen, in denen eine Versicherungsleistung aus derselben erbracht werden, beitragsfrei gestellt).

Nicht versicherbare Berufe sind:

  • Beamte
  • Gastgewerbe
  • Taxiunternehmer
  • Schauspieler, Artisten, Künstler
  • Kleingewerbetreibende
  • Inhaber von Reisegewerbescheinen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH
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Steuerliche Privilegierung

Eine steuerliche Privilegierung kann sowohl in der Ansparphase als auch in der Leistungsphase (Renten- oder Kapitalauszahlung) vorhanden sein. Dabei ist eine geringere steuerliche Belastung gemeint, so dass die Privilegierung einen steuerlichen Vorteil darstellt.
Steuerliche Privilegierungen sind
- Steuerliche Anrechenbarkeit der Beiträge (Riester, Rürup, bAV)
- Ertragsanteilversteuerung der Rentenleistungen (z. B. Renten aus der Privaten Rentenversicherung)
- Besteuerungsanteil bei Rentenleistungen (z. B. gesetzliche Renten)
- Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalabfindung (z. B. Kapitalzahlung bei Privaten Lebens-Rentenversicherung ab 01.01.2005)

Diese steuerliche Besserstellung der Beiträge oder Leistungen ist an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt.
Bei privaten  Renten- und Lebensversicherungen sind diese z. B.
- Mindestlaufzeit von 12 Jahren
- Mindestendalter Vollendung des 60. Lebensjahr
- Mindesttodesfallleistung bei Kapitalauszahlung

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Todesfallschutz

Beim Tod der versicherten Person wird an im Vertrag festgelegte Bezugsberechtigte eine Leistung in Form eines Einmalkapitals oder einer Rente bezahlt. Der überwiegende Teil der Anbieter von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen bietet hier einen sehr geringen (z. B. ab 1 % der Beitragssumme) Todesfallschutz an. Wird ein höherer Schutz gewünscht, wird dieser in Abhängigkeit einer Gesundheitsprüfung durch den Versicherer gewährt. Zudem zeichnen sich viele Verträge durch so genannte Wartezeiten aus (z. B. 3 Jahre). Verstirbt der Versicherte im Laufe dieser Zeit, entfällt für die Hinterbliebenen der Anspruch.

Unseres Erachtens ist für eine steuerliche Privilegierung der Kapitalleistung einer Rentenversicherung die identische Voraussetzung nötig, die auch für eine Fondsgebundene Lebensversicherung gilt! Deshalb bietet die ATLANTICLUX bei den Tarifen der ‚2ten und 3ten Schicht’ einen Mindesttodesfallschutz von 50 Prozent der Beitragssumme.
Bis zu einer Beitragssumme von 130.000 Euro ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zudem gibt es keine ausgeschlossenen Krankheiten sowie keine Wartezeit.

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Unfall (Begriffsdefinition)

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“; § 1 Nr. 3 u. 4 Allgemeine Versicherungsbedingungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. für die Zusatzversicherung bei Unfallinvalidität.

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Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung

Eine Invalidität kann mit einer beträchtlichen finanziellen Einschränkung bzw. Belastung verbunden sein! Bei schwerwiegenden, dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen ist oft ein behindertengerechter Umbau der Wohnung/Haus, Auto, etc. nötig. Zwingend zusätzliche Neuanschaffungen bleiben häufig nicht aus. Je schwerwiegender der Invaliditätsgrad, desto wahrscheinlicher und kostspieliger sind diese Maßnahmen.
Ab einem Invaliditätsgrad von 60 % leistet die Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung der ATLANTICLUX.

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Vermittlungsgebührenvereinbarung (Österreich)

Die Vermittlungsgebührenvereinbarung ist eine separate Vereinbarung zwischen dem Versicherungsmakler und dem Auftraggeber (Kunden). Sie regelt die komplette (Abschluss-)Vergütung des Versicherungsmaklers in Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (Renten- und Lebensversicherungen).
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bietet unter anderem Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland und Österreich in Form einer Nettopolice an und ist auf diesem Gebiet Vorreiter und Marktführer. Eine Nettopolice beinhaltet keine Abschlussprovision; stattdessen vereinbart der Versicherungsmakler durch Abschluss einer Vermittlungsgebührenvereinbarung seine Vergütung offen und transparent mit dem Kunden.
Die Vermittlungsgebührenvereinbarung zeigt dem Kunden exakt die Höhe der Vermittlungsgebühr in Euro und Cent auf und sorgt für Kostentransparenz bei der Versicherungsvermittlung.

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Vergütungsvereinbarung (Deutschland)

Die Vergütungsvereinbarung ist eine separate Vereinbarung zwischen den Versicherungsvermittler / -makler und dem Auftraggeber (Kunden). Sie regelt die komplette (Abschluss-)Vergütung des Versicherungsvermittler/-makler in Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (Renten- und Lebensversicherungen).
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bietet unter anderem Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland und Österreich in Form einer Nettopolice an und ist auf diesem Gebiet Vorreiter und Marktführer. Eine Nettopolice beinhaltet keine Abschlussprovision; stattdessen vereinbart der Versicherungsvermittler / -makler durch Abschluss einer Vergütungsvereinbarung seine Vergütung offen und transparent mit dem Kunden.
Die Vergütungsvereinbarung zeigt dem Kunden exakt die Höhe der Vergütung in Euro und Cent auf und sorgt für Kostentransparenz bei der Versicherungsvermittlung.

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